Im Juli 2019 wurde das BAföG novelliert und dabei wurden unter Anderem Änderungen bei der Rückzahlung vorgenommen. Insbesondere wird, durch die neue Regelung, die maximale Rückzahlungsdauer auf 20 Jahre beschränkt. Ein übertritt in die neue Regelung ist bis Ende Februar 2020 möglich.
Genauere Informationen und eine Antragsvorlage findet ihr unter: https://www.stura.tu-dresden.de/aktuelles/200218_%C3%A4nderung_der_baf%C3%B6gr%C3%BCckzahlung_wahlrecht
Bei Fragen zum Thema sprecht uns gerne an (während der vorlesungsfreien Zeit schreibt ihr am besten eine Mail an uns).