Nach der EFO des Studienganges KPP ist zugangsberechtigt, wer:
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einen Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen, in Deutschland anerkannten, Hochschulstudium in Psychologie, einem anderen gesundheitswissenschaftlichen Studiengang (z.B. Medizin) oder einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengang hat
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Englischkenntnisse auf mindestens B2-Niveau nachweisen kann
- Studienleistungen im Wert von mindestens 8 ECTS im Bereich “Klinische Psychologie und Psychotherapie” nachweisen kann
- Studienleistungen im Wert von mindestens 8 ECTS in mindestens vier der der folgenden fünf Bereiche nachweisen kann:
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Grundlagen Statistik/Psychologische Methodenlehre
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Psychologische Diagnostik
- Allgemeine und/oder Biologische Psychologie
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Gesundheitspsychologie und/oder Psychopathologie
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Wir übernehmen keine Gewähr. Die genauen Informationen findet ihr in der Eignungsfeststellungsordnung